Allgemeine Geschäftsbedingungen Workout Neumünster GmbH Stand 03/22

1) Allgemein
Das Mitglied der Workout Neumünster GmbH kann während der Öffnungszeiten alle zur Verfügung stehenden Fitnessgeräte nutzen. Den Anweisungen der Trainer ist hierbei zu entsprechen. Alle im Kursplan aufgeführten Kurse sind im Mitgliedsbeitrag enthalten (siehe Aushang). Das Mitglied erkennt die Hausordnung der Workout Neumünster GmbH an. Das Mitglied kann den Bad- und Saunabereich der SWN Bäder und Freizeit GmbH, (unter Berücksichtigung der Öffnungszeiten und der Haus- und Bäderordnung der SWN Bäder und Freizeit GmbH) nutzen.

2) Schwimm- und Saunabereich der SWN Bäder und Freizeit GmbH
Der Nutzungszeitraum für den Bad- und Saunabereich ist auf drei Stunden pro Tag beschränkt (1,5 Stunden Bad und 1,5 Stunden Sauna. Wird der Nutzungszeitraum überschritten, fällt eine Nachzahlung von 1,00€ pro Überzogener Stunde an bis Max. 4,00€. Der Betrag ist noch am selben Tag an der Kasse der SWN Bäder und Freizeit GmbH zu bezahlen. Der Bad- und Saunabereich schließt jährlich für den Zeitraum der bundeslandabhängigen Schulsommerferien (6 Wochen). In dieser Zeit kann der Bad- und Saunabereich nicht vom Mitglied genutzt werden. Die Schließzeit hat keinen Einfluss auf den Beitrag. Dieser wird auch während der Schließzeit in voller Höhe fällig.

3) Getränke-Flatrate
Der Mitgliedsbeitrag beinhaltet den uneingeschränkten Verzehr von Tafelwasser (mit und ohne CO2) und Mineraldrinks (lt. Angebot) während der Trainingszeiten. Die Abgabe an Dritte ist untersagt, ebenso der Verzehr außerhalb der Anlage.

4) Verlust des Transponders
Bei Verlust des Transponders wird eine Gebühr in Höhe von 25 € für die Neuausstellung erhoben.

5) Vertragslaufzeit und -verlängerung
Der Vertrag wird mit der auf dem Vertrag vereinbarten Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen, die mit dem vereinbarten Vertragsbeginn startet. Wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit in Textform gekündigt wird, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

6) Sonderverträge/-tarife
Bei Schülern, Studenten, Azubis und Zivildienstleistenden ändert sich automatisch während der Vertragslaufzeit der Beitrag, wenn der Nachweis nicht mehr erbracht werden kann. Der Nachweis (z.B. eine Schüler- oder Immatrikulationsbescheinigung) ist vor Abbuchung des 1.Monatsbeitrages zu erbringen. Erfolgt dieser Nachweis nicht, entfällt der Studiovertragsrabatt. Wird bei Partnerverträgen ein Vertrag vorzeitig beendet, läuft der zweite Vertrag ohne Rabattierung als Einzelvertrag weiter.

7) Veränderte Mitgliedsdaten
Falls sich Daten wie z.B. Bankdaten, Adresse oder Telefonnummer ändern, ist das bis zum 20. des Vormonats anzuzeigen.

8) Haftung
Die Betreiber übernehmen keine Haftung für Schäden, welche sich das Mitglied beim Training bzw. beim Aufenthalt in den Räumlichkeiten zuzieht. Ebenso kann für mitgebrachte Kinder keine Haftung übernommen werden. Das gleiche gilt für Bekleidung u./o. Wertgegenstände.

9) Verzugsfolgen
Gebühren: Bei Rückbuchung des Mitgliedsbeitrages berechnen wir 12,00 €, bei einer Mahnung 3,00€ für Auslagen und Verwaltungsgebühr. Bei Zahlungsverzug erfolgt die 1. Mahnung. Wird nach der 3. Mahnungen nicht bis zu dem genannten Termin eingezahlt, wird die Angelegenheit einem Inkassobüro zum Einzug übergeben. In diesem Fall wird der restliche Beitrag in einer Summe fällig. Außerdem trägt das Mitglied sämtliche Kosten, die beim Inkassobüro anfallen. Sollten Beanstandungen im Abbuchungsverfahren vorliegen, so sind diese spätestens einen Monat nach der entsprechenden Abbuchung bei der Geschäftsleitung der Workout Drei GmbH zu benennen. Später eingehende Reklamationen können nicht mehr berücksichtig werden.

10) Beitragserhöhung
Nach der Erstlaufzeit erhöht sich der monatliche Beitrag um 10€.

Der monatliche Beitrag kann im Rahmen der allgemeinen Preissteigerungsrate gekoppelt an den Verbraucherindex (ausgehend vom Basisstand 2015) erhöht werden, welches durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) angezeigt wird. (Ausnahmen: Umstellungen und Sondertarife)

11) Garantie bei behördlich angeordneten Schließungen oder Schließungen aufgrund höherer Gewalt
In Fällen höherer Gewalt, wie Brandschäden, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen und Seuchen, Epidemien, Pandemien, oder wenn durch staatliche Anordnung Schließungen erfolgen müssen, ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit. Der Vertrag wird während der Schließungszeit beitragsfrei gestellt. In diesem Fall haben beide Parteien einen Anspruch auf Nacherfüllung, sodass die ausgefallenen Monate das mögliche / tatsächliche Vertragsende nach hinten verschieben.

12) EDV
Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass seine betreuungsrelevanten Daten in die betriebsinterne EDV (MAC-Centercom GmbH in Ludwigsburg) der Workout Drei GmbH und der SWN Bäder und Freizeit GmbH, gespeichert werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Workout Neumünster GmbH bis 02/2022

1) Allgemein
Das Mitglied der Workout Neumünster GmbH kann während der Öffnungszeiten alle zur Verfügung stehenden Fitnessgeräte nutzen. Den Anweisungen der Trainer ist hierbei zu entsprechen. Alle im Kursplan aufgeführten Kurse sind im Mitgliedsbeitrag enthalten (siehe Aushang). Das Mitglied erkennt die Hausordnung der Workout Neumünster GmbH an.
Das Mitglied kann den Bad- und Saunabereich der SWN Bäder und Freizeit GmbH, (unter Berücksichtigung der Öffnungszeiten und der Haus- und Bäderordnung der SWN Bäder und Freizeit GmbH) nutzen.

2) Schwimm- und Saunabereich der SWN Bäder und Freizeit GmbH
Der Nutzungszeitraum für den Bad- und Saunabereich ist auf 3 Stunden pro Tag beschränkt.
Wird der Nutzungszeitraum überschritten, fällt eine Nachzahlung von 1,00€ je angefangene halbe Stunde bis Max. 4,00€ . Diese ist noch am gleichen Tag am Tresen der SWN Bäder und Freizeit GmbH zu bezahlen.
Der Bad- und Saunabereich schließt jährlich für den Zeitraum der bundeslandabhängigen Schulsommerferien (6 Wochen). In dieser Zeit kann der Bad- und Saunabereich nicht vom Mitglied genutzt werden. Die Schließzeit hat keinen Einfluss auf den Beitrag. Dieser wird auch während der Schließzeit in voller Höhe fällig.

3) Getränke-Flatrate
Der Mitgliedsbeitrag beinhaltet den uneingeschränkten Verzehr von Tafelwasser (mit und ohne CO2) und Mineraldrinks (lt. Angebot) während der Trainingszeiten. Die Abgabe an Dritte ist untersagt, ebenso der Verzehr außerhalb der Anlage.

4) Verlust des Transponders
Bei Verlust des Transponders wird eine Gebühr in Höhe von 25 € für die Neuausstellung erhoben.

5) Vertragslaufzeit und -Verlängerung
Der Vertrag wird für die Dauer von 24 Monaten (12 Monaten) geschlossen. Nach Ablauf der Erstlaufzeit, verlängert sich der Vertrag automatisch um 12 Monate (6 Monate), wenn er nicht rechtzeitig 2 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

6) Sonderverträge/-tarife

Bei Schülern, Studenten, Azubis, Rentnern, Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden ändert sich automatisch während der Vertragslaufzeit der Beitrag, wenn der Nachweis nicht mehr erbracht werden kann. Der Nachweis (z.B. eine Schüler- oder Immatrikulationsbescheinigung) ist vor Abbuchung des 1. Monatsbeitrages zu erbringen. Erfolgt dieser Nachweis nicht, entfällt der Studiovertragsrabatt. Wird bei Partnerverträgen ein Vertrag vorzeitig beendet, läuft der zweite Vertrag ohne Rabattierung als Einzelvertrag weiter.

7) Veränderte Mitgliedsdaten
Falls sich Daten wie z.B. Bankdaten, Adresse oder Telefonnummer ändern, ist das bis zum 20. des Vormonats anzuzeigen.

8) Haftung
Die Betreiber übernehmen keine Haftung für Schäden, welche sich das Mitglied beim Training bzw. beim Aufenthalt in den Räumlichkeiten zuzieht. Ebenso kann für mitgebrachte Kinder keine Haftung übernommen werden. Das gleiche gilt für Bekleidung u./o. Wertgegenstände.

9) Verzugsfolgen
Gebühren: Bei Rückbuchung des Mitgliedsbeitrages berechnen wir 10 €, bei einer Mahnung 2,50 € für Auslagen und Verwaltungsgebühr. Bei Zahlungsverzug erfolgt die 1. Mahnung. Wird nach der 3. Mahnungen nicht bis zu dem genannten Termin eingezahlt, wird die Angelegenheit einem Inkassobüro zum Einzug übergeben. In diesem Fall wird der restliche Beitrag in einer Summe fällig. Außerdem trägt das Mitglied sämtliche Kosten, die beim Inkassobüro anfallen. Sollten Beanstandungen im Abbuchungsverfahren vorliegen, so sind diese spätestens einen Monat nach der entsprechenden Abbuchung bei der Geschäftsleitung der Workout Drei GmbH zu benennen. Später eingehende Reklamationen können nicht mehr berücksichtig werden.

10) Beitragserhöhung
Der in dieser Mitgliedschaft genannte Beitrag kann höchstens im Rahmen der allgemeinen Preissteigerungsrate erhöht werden. (Ausnahmen: Umstellungen und Sondertarife).

11) Corona Garantie
Der Vertrag inkl. Erstlaufzeit beginnt nach Ende des Lockdowns (Eröffnung des Studios). Bis zur Eröffnung wird der Vertrag beitragsfrei passiv (siehe Punkt 12c) gestellt. Die Startergebühr / Aufnahmegebühr wird sofort fällig.

12) Vertragsunterbrechung
a) Das Mitglied hat das Recht seine Mitgliedschaft bei einer Erkrankung von mind. 1 Monat (Vorlage eines Attestes) zu unterbrechen. Während dieser Zeit wird eine Unterbrechungsgebühr in Höhe von 10,00€ pro Monat erhoben. Die reguläre Mitgliedschaft verlängert sich bei Inanspruchnahme dieses Angebots um den jeweiligen Zeitraum der Unterbrechung.
b) Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
c) In Fällen höherer Gewalt, wie Brandschäden, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen und Seuchen, Epidemien, Pandemien, oder wenn durch staatliche Anordnung Schließungen erfolgen müssen, ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit. In diesem Fall haben beide Parteien einen Anspruch auf Nacherfüllung.

13) EDV

Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass seine betreuungsrelevanten Daten in die betriebsinterne EDV (MAC-Centercom GmbH in Ludwigsburg) der Workout Neumüsnetr GmbH und der SWN Bäder und Freizeit GmbH, gespeichert werden.

14) Online-Mitgliedschaft Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Auch wir haben das Recht diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses diesen Vertrag zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Workout Drei GmbH, Juliusstraße 2b, 38118 Braunschweig, Tel.: 04321 757270, E-Mail: info@workout-nms.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

15) Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sollten Sie während der Widerrufsfrist unsere Dienstleistung in Anspruch genommen haben, so berechnen wir Ihnen bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, für die bereits erbrachte Dienstleistung, pro Nutzungstag einen Betrag in Höhe von 25,00€ (Wert einer Tageskarte).

16) Datenschutzrechtliche Einwilligung
1. Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages erhoben und verarbeitet. Bei den von uns erhobenen, zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten, handelt es sich um Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht, Email, Kontoverbindung und Telefonnummer. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert. Die Speicherung und Verarbeitung erfolgt über das EDV System der Workout Drei GmbH (Juliusstraße 2b, 38118 Braunschweig).

2. Die personenbezogenen Daten (Name und Abgabenanteil) werden an die SWN Bäder und Freizeit GmbH, weitergegeben um den Eintritt in die Bad- und Saunawelt zu gewährleisten. Bei nicht Einwilligung, kann der Vertrag von Seiten der Workout Drei GmbH nicht erfüllt werden.

3. Zum Zwecke einer optimalen Trainingsunterstützung und -Planung werden die Gesundheits-, biometrischen und trainingsbezogenen Daten, über das eGym-Programm verarbeiten und gespeichert. Dazu wird dem Mitglied ein persönlicher Account, mit den im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, bei der eGym GmbH (Prannerstraße 2-4, 80333 München) erstellt, der im Falle einer Kündigung vom Mitglied selbst gekündigt / gelöscht werden muss.
4. Das Mitglied erkennt die Datenschutzerklärung an. Bei dem Ersten Besuch im Studio muss zudem ein separater detaillierter Datenschutzvertrag unterschrieben werden.

17) Widerrufsbelehrung Datenschutz
Sie haben das Recht Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch übermitteln an:
Workout Drei GmbH unter der Adresse: Juliusstraße 2b, 38118 Braunschweig, per E-Mail unter datenschutz@workout-nms.de.